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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kupferrecycler AG
Althardstrasse 137
8105 Regensdorf
Schweiz
E-Mail: info@kupferrecycling.ch
Vertretungsberechtigte Personen
Alic-Feratovic, Sefika
Name des Unternehmens: Die Kupferrecycler AG
Datenschutzbeauftragte Person:
Jasmin Alic
+41 44 544 25 00
jasmin.alic@kupferrecycling.ch
AGB – Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Kupferrecycler AG, Regensdorf
Stand: 07. Oktober 2023
Anwendungsbereich
1.1 Mit dem Abschluss von Verträgen oder Kontrakten zwischen Die Kupferrecycler AG und dem Verkäufer/Käufer von Material oder Dienstleistungen („Kunden“) richten sich die Rechtsbeziehungen nach den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von den AGB abweichende Vereinbarungen zwischen Die Kupferrecycler AG und dem Kunden bedarf es der Schriftform.
Offerten und Preise
2.1 Die von Die Kupferrecycler AG offerierten Preise verstehen sich exkl. MWST, Transportkosten, Zoll- und anderer Gebühren, sowie Mietkosten für Behälter. Solche Kosten sind nur dann im Verkaufspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich erwähnt ist.
2.2 Die Kupferrecycler AG ist nur bei Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und –termine an die offerierten Ankaufspreise gebunden. Im Falle verspäteter Lieferung behält sich Die Kupferrecycler AG das Recht vor, die Preise der aktuellen Marktlage anzupassen.
2.3 Die Preise für Transportdienstleistungen beinhalten einen maximalen Treibstoffpreis von CHF 1.75/l Diesel. Übersteigt der Dieselpreis diesen Wert, wird ein Dieselzuschlag in Prozent des Transportpreises in Rechnung gestellt.
2.4 Rechnungen der Die Kupferrecycler AG sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen, vorbehältlich abweichender Vereinbarungen. Gutschriften von Die Kupferrecycler AG werden innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum überwiesen.
2.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der gesetzliche Verzugszins nachgefordert werden.
Ankauf und Annahme von Material
3.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz von Die Kupferrecycler AG in Regensdorf.
3.2 Eigentum, Nutzen und Gefahr des Materials geht mit der Annahme im eigenen Werk auf die Die Kupferrecycler AG über.
3.3 Der Die Kupferrecycler AG steht das Recht zu, angekauftes Material eingehend zu prüfen, sowie im Falle von Mängeln und Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Qualität, Beschaffenheit oder Quantität die Annahme zu verweigern oder wahlweise eine Preisreduktion gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Im Falle von verdeckten Mängeln können diese Rechte entsprechend auch nach erfolgter Annahme geltend gemacht werden. Kosten für zusätzliche Prüfungen und Expertisen sind vom Verkäufer zu tragen.
3.4 Massgebend für die Beurteilung angekauften Materials sind Gewicht und Menge, sowie die von Die Kupferrecycler AG ermittelte Qualität. Der Werksbefund bleibt vorbehalten.
3.5 Vereinbarte Termine zur Lieferung an Die Kupferrecycler AG oder Termine zur Bereitstellung von Material zur Abholung durch Die Kupferrecycler AG sind für den Kunden verbindlich.
3.6 Der Kunde gewährleistet, dass das Material die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und frei von unerwünschten Stoffen und Mängeln ist (insbesondere frei von radioaktivem Material und Sprengkörpern).
Verkauf von Material
4.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart erfolgt der Verkauf ab Werk (Werk der Die Kupferrecycler AG Recycling AG).
4.2 Das Eigentum an dem von Die Kupferrecycler AG verkauften Material geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
4.3 Die Kupferrecycler AG behält sich vor, Material nur gegen Vorauskasse zu liefern, sowie dessen Auslieferung zu widerrufen und Material zurückzuhalten, für den Fall dass die Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Kunden ungewiss erscheint.
4.4 Von Die Kupferrecycler AG verkauftes Material ist als mängelfrei genehmigt anzusehen, sofern nicht innert einer Frist von 5 Tagen nach Empfang oder Abholung eine schriftliche Mängelrüge durch den Käufer bei Die Kupferrecycler AG eingegangen ist. Im Falle einer Geltendmachung von Mängeln hat der Käufer das Material sicherzustellen und Die Kupferrecycler AG ausreichend Möglichkeit zur Begutachtung vor Ort einzuräumen.
Dienstleistungen
5.1 Transport- und Recyclingdienstleistungen werden von Die Kupferrecycler AG nach Massgabe aller gesetzlichen Bestimmungen mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt.
5.2 Die Kupferrecycler AG kann zur Erbringung der Dienstleistungen ohne vorherige Zustimmung Drittparteien als Hilfspersonen beiziehen.
5.3 Jegliche Mulden und Boxen sind Eigentum der Die Kupferrecycler AG
5.4 Der Besteller haftet für Schäden durch unsachgemässe Behandlung der Gebinde. Dies gilt für Schäden, die durch Herumschieben mit Baumaschinen, Verbrennen von Materialien in oder bei Mulden oder Nutzung von ätzenden und säurehaltigen Materialien entstehen.
5.5 Die freie Zufahrt zum Muldenstellplatz muss durch den Besteller gewährleistet sein. Mehraufwendungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.6 Der Besteller ist verantwortlich für korrekte Informationen bei Anmeldung und die fachgerechte Bereitstellung des Materials
5.7 Der Besteller haftet für Schäden, welche aufgrund von ungenügender Baustellenordnung oder ungenügender Zufahrt entstehen. Insbesondere Schäden, die durch ungenügende Baustellenzufahrt auf Privatgrundstücke oder innerhalb von Baustellen an Mauern, Hauswänden, Hecken, Zäunen oder Autos entstehen. Bei engen Zufahrten ist der Besteller verpflichtet, den Fahrer rechtzeitig und korrekt einzuweisen und wo nötig eine Hilfsperson zu stellen. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Mulden und Kranfahrzeugen ausreicht. Er ist verpflichtet den Untergrund mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Der Besteller haftet für Schäden an Belag oder Bordsteinen infolge von Kranarbeiten, Muldenabsetz- oder -aufnahmearbeiten.
5.8 Signalisation und Beleuchtung der Mulde ist Sache des Bestellers, ebenso die Bewilligung bei Stationierung auf öffentlichem Grund, soweit notwendig.
5.9 Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Veranlasser.
5.a Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der Mulde wahrheitsgetreu anzugeben.
5.b Beanstandungen an Dienstleistungen von Die Kupferrecycler AG sind spätestens bis 5 Tage nach vollendeter Arbeit schriftlich zu melden. Im Falle einer Geltendmachung von Mängeln hat der Kunde sicherzustellen, dass Die Kupferrecycler AG ausreichend Möglichkeit zur Begutachtung vor Ort eingeräumt wird.
Haftung
6.1 Die Kupferrecycler AG haftet gegenüber dem Kunden für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldeten, unmittelbaren Schaden bis zu einer maximalen Höhe von CHF 10 Mio. Darüber hinaus ist jede weitere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde haftet gegenüber Die Kupferrecycler AG für aus einer von ihm verschuldeten Vertragsverletzung entstandenen Schaden. Der Kunde stellt Die Kupferrecycler AG von sämtlichen Drittansprüchen frei, sofern diese auf eine vom Kunden zu verschuldende Vertragsverletzung zurückzuführen sind.
6.3 Im Fall von Verzögerungen oder Schlechterfüllungen in Fällen höherer Gewalt trifft die Parteien kein Verschulden. Als höhere Gewalt sind Ereignisse zu verstehen, die von aussen einwirken, unvorhersehbar sind und deren Auswirkung nicht mit normalen Mitteln zu verhindern sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Verträge zwischen Die Kupferrecycler AG und dem Kunden sowie sämtliche daraus resultierenden Streitigkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.
7.2 Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Schlussbestimmungen
8.1 Soweit sich einzelne Bestimmungen der AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, hat dies nicht die Ungültigkeit der Übrigen Forderungen zur Folge. Die Parteien sind gehalten, in diesem Falle anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am besten entspricht.
8.2 Ohne Zustimmung der Die Kupferrecycler AG darf der Kunde Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Die Kupferrecycler AG nicht an dritte übertragen.
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